Bringschuld oder Holschuld?
Sicher ist es interessant zu erforschen, welche soziologischen und ökonomischen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten dazu geführt haben, dass es weitläufig salonfähig geworden ist, Mahnungen abzulegen und zu ignorieren. Jedoch interessanter ist kaufmännisch betrachtet die Frage, welche Haltung auf Seiten eines Gläubigers hinter Standardsätzen steckt – Phrasen, von denen jeder weiß, dass sie höflich gelogen sind. Denn nur bei Kunden die für gewöhnlich pünktlich zahlen, ist davon auszugehen, dass ausnahmsweise eine Rechnung seiner Aufmerksamkeit entgangen ist.
Alle Kunden bekommen den gleichen Text, denn Mahnwesen ist Routine – eine lästige, aber wichtig gewordene Pflicht. Ursprung dieses Routineverhaltens war natürlich nicht nur die früher einmal bessere Zahlungsmoral, sondern auch der juristische Grundsatz, dass eine anerkannte Zahlungsverpflichtung Bringschuld – und nicht Holschuld – ist. Vom Gesetz her hat niemand die Verpflichtung, sich darüber Gedanken zu machen, mit welchen Mahntexten und Zyklen man am schnellsten an sein Geld kommt. Es steht einem schlichtweg zu – nicht nur das Geld, auch das es einem gebracht wird.
Für den Kaufmann macht das keinen Unterschied. Für jeden, der es gewohnt ist, auf Zahlungseingänge zu warten, muss allein der Versuch einer Unterscheidung wie eine formaljuristische Spitzfindigkeit klingen.
Die Wirtschaftspraxis hat aus der Bringschuld längst eine Holschuld gemacht.
Die Erwartungen und Handlungsweisen sind jedoch die alten geblieben: Nach erbrachter Leistung kommt pünktlich die Zahlung. Auch wenn alle Statistiken und Erfahrungen dagegen sprechen – das ist die Haltung, das ist der erwartete „Normalfall“. Das größte Problem dabei ist, dass bei einer Vervielfachung der früher unpünktlichen Ausnahmen immer noch die gleichen Mechanismen greifen sollen:
- Standardisierte Ansprache ohne Erfolgsmessung
- Mahnung ohne Rücksicht auf die Kommunikations-Präferenzen des Kunden
- Mahntermine mit festen Zyklen ohne Anpassungsmöglichkeiten
Das sind Angewohnheiten einer Mahn-Routine aus vergangenen Zeiten.
Über den Autor
Ralf Teuber ist Herausgeber von mahnportal.net und arbeitet als freier Unternehmensberater.



