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Interview

Insolvenz droht - Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer?

Immer mehr Unternehmen müssen Insolvenz anmelden. Im Insolvenzverfahren soll allen Gläubigern des insolventen Unternehmens zu Geld und Recht verholfen werden. Ziel ist es, durch Verwertung des Vermögens des Unternehmens alle Schuldner bestmöglich gleichmäßig zu befriedigen. Doch was ist mit den betroffenen Arbeitnehmern? Die aktuell brennendsten Fragen haben wir unserem Insolvenz-Experten Norbert Malsbenden gestellt.

Insolvenz droht - Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer? Können Arbeitnehmer im Vorfeld Anzeichen einer drohenden Insolvenz erkennen?

Das richtet sich meist nach der Größe des betroffenen Unternehmens, dem Führungsstil und fairen Umgangs zu den Mitarbeitern. Firmen mit einem Betriebsrat haben hier einen eindeutigen Wissensvorsprung, doch auch aufmerksame Arbeitnehmer können schon frühzeitig gewarnt sein und sich Rat und Unterstützung bei Betriebsräten, Gewerkschaften oder Rechtsanwälten holen.

Die verschiedenen Vorstufen vor dem Insolvenzverfahren sind in der Regel Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb, die zwangsläufig zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen führen müssen. Äußeres Anzeichen für eine drohende Insolvenz ist meist der Wunsch der Geschäftsführung sogenannte Sonderleistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Zulagen für besondere Erschwernisse zu streichen.

Es wird niemand mehr eingestellt, obwohl es Stellen gibt, die eigentlich schon lange wieder besetzt werden sollten. Spitzenkräfte verlassen das Unternehmen, das Lager ist leer. Weitere Indizien für eine Insolvenz sind die verspätete Zahlung von Rechnungen, Lohnleistungen oder die verspätete Zahlung von Leistungen an Sozialversicherungsträger.

Hieraus können Betriebsräte bereits Warnhinweise auf eine bevorstehende Insolvenz erkennen und sich ggf. noch durch Fachleute in den Gewerkschaftszentralen unterstützen lassen. Wenn all diese Umstrukturierungsmaßnahmen nicht mehr fruchten und möglicherweise dramatischere Einschnitte zu erwarten sind, versuchen diese in der Regel das direkte Gespräch mit der Geschäftsführung zu führen. Dies setzt jedoch voraus, dass dem Betriebsrat die entsprechenden wirtschaftlichen Daten zur Verfügung stehen.

 

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