Vor allem bei den Unternehmen, die nicht in einem der beiden Verbände BDIU (Bund deutscher Inkasso Unternehmen) oder BFI&F (Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement) organisiert sind, wird das Internet kaum für den eigenen Auftritt genutzt. Mehr als die Hälfte dieser Unternehmen (55%) sind nicht mit einer eigenen Seite im Internet vertreten.
Konzerngebundene Unternehmen haben zu 100% eine Webseite
Die Unternehmen der drei großen Branchenriesen (EOS, Creditreform und Bürgel) stellen mit 17,8% der betrachteten Unternehmen einen großen Anteil und verfügen zu 100% über eine Webseite. (Im folgenden werden diese Unternehmen „Konzerngebunden“ genannt)
Wenn man bei der Gesamtbetrachtung diese Unternehmen ausschließt, steigt die Zahl der Unternehmen ohne Webseite auf 37,8%.
BDIU & BFIF Mitglieder sind öfter im Netz
Bei den über 550 im BDIU organisierten Unternehmen (von denen 95,3% analysiert wurden) sind bereits 81% der Unternehmen im Internet präsent. Dieses Bild ist jedoch etwas verzerrt, da 28,8% der BDIU Mitglieder in einem der genannten Konzerne gebunden sind.
Werden diese Unternehmen bei der Analyse ausgeschlossen, steigt der Anteil der Unternehmen ohne Webseite unter den BDIU Mitgliedern auf 26,5%.
Bei dem neu gegründeten BFI&F sind laut eigener Aussage bereits 90% der aktuell 35 Mitgliedsunternehmen im Internet vertreten.
(Angaben ohne Gewähr. Zu Redaktionsschluss lag die Mitgliederliste des BFI&F mahnportal.net noch nicht vor)
Webseite nicht gleich Webseite
Aber auch bei den Unternehmen, die über eine Webseite verfügen, ist das Bild nicht einheitlich.
Neben vielen hervorragend umgesetzten und informativen Unternehmenswebseiten haben wir auch Seiten gefunden, die für die Unternehmen, die sie repräsentieren sollen, eher wenig schmeichelhaft waren.
So ist es beispielsweise für einen „Rechtsdienstleister“ nicht die beste Eigenwerbung, wenn bereits das Impressum fehlerhaft oder erst gar nicht vorzufinden ist. Das ist nicht nur ein unprofessioneller Auftritt des Unternehmens, es verstößt darüber hinaus gegen die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV und ist somit ein abmahnungsfähiger Rechtsverstoß.
Dabei ist scheinbar nicht allen Unternehmen bekannt, dass die Impressumspflicht nicht nur für GmbHs oder Aktiengesellschaften, sondern auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmer gilt.
Aber nicht nur das Impressum kann zum Problem werden. Auch Fehler in der Navigation und beim Seitenaufbau oder auch bloße Visitenkarten im Web entsprechen nicht mehr den Bedürfnissen heutiger Internetnutzer.
Kundenportal erst bei einem Drittel der Unternehmen verfügbar
Den Online Zugang zu ihren Daten ermöglichen bislang nur 31,8% aller Unternehmen. Vor allem die nicht Konzern gebundenen Unternehmen bieten Ihren Kunden eher selten (17%) einen Online-Zugriff an.
Dabei ist erneut ein klarer Unterschied zwischen den Mitgliedern der Verbände BDIU und BFI&F sowie den “freien“ Unternehmen festzustellen.
Von den Unternehmen ohne Konzernbindung verfügen die, in einem Verband organisierten Unternehmen zu 26% über ein Online Portal, bei den verbandsunabhängigen sind es dagegen nur 6,5%.
| Inkasso-Markt und Internet mahnportal.net Studie 2011 |
Berücksichtigte Unternehmen |
Davon ohne Webseite | Mit Kunden-Portal |
|---|---|---|---|
| Unternehmen Gesamt | 848 | 277 | 270 |
| 32,70% | 31,80% | ||
| Nicht Konzern gebunden ** | 697 | 277 | 119 |
| 82,20% | 39,70% | 17,10% | |
| Nicht Verbands gebunden | 323 | 178 | 21 |
| 38,10% | 55,10% | 6,50% | |
| BDIU Mitglieder | |||
| Mitglieder gesamt | 525 | 99 | 249 |
| 61,90% | 18,90% | 47,40% | |
| Mitglieder (Nicht Konzern gebunden) | 374 | 99 | 98 |
| 71,20% | 26,50% | 26,20% | |
| BFI&F Mitglieder | |||
| Mitglieder gesamt in % ** | 10,00% | 26,00% |
* Ohne die Unternehmen der Gruppen Creditreform, Bürgel und EOS.
** Laut eigenen Angaben des Verbandes









