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Zahlung mit EC Karte

Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Handelskette famila ein

Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnportal.net heute auf telefonische Rückfrage bestätigt hat, wurde beim Landgericht Kiel eine Klage gegen den Handelskonzern famila eingereicht. Bei der Klage geht es um Kunden, die per EC-Karte und Lastschrift bezahlen.
Auch weitere Handelsketten sind im Visier der Verbraucherschützer.

 

# Zahlung mit EC Karte - Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Handelskette famila ein Der Fall betrifft Kunden, die bei der Handelskette mit EC-Karte und Lastschrift bezahlen.

Die Verbraucherschützer werfen der Handelskette vor, dass diese mit der Autorisierung der Lastschrift von den Kunden auch die Zustimmung zur Weitergabe der Kontodaten einholt.

Dabei erfahre der Kunde auf dem Kassenzettel nicht, an wen seine Daten weitergegeben werde.

Wörtlich heist es dort, die Daten würden "den angeschlossenen Vertragspartnern" übermittelt.

Das Unternehmen sieht in einer Stellungnahme keine rechtlichen Probleme in der Datenweitergabe. Nur die Kontodaten würden an den Zahlungsdienstleister Telecash übermittelt, die Namen der Verbraucher würden nicht erfasst.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig Holstein, Thilo Weichert, sieht indes kein Problem darin, die fehlenden Daten wie Name und Anschrift mit Hilfe von Auskunfteien wie zum Beispiel der Schufa heraus zu bekommen.

Da auch weitere Handelsketten wie REWE oder Penny ähnliche Einwilligungen verlangen, die Sie an den Dienstleister Easycash weiterleiten, dürfte das Verfahren in Kiel Signalwirkung haben.

 

[UPDATE]

famila hat mitgeteilt, inzwischen alle seine Fillialen auf die Zahlung per PIN umgestellt zu haben. Bei diesem Verfahren werden keine Kundendaten weitergegeben. Die Handelsketten REWE und Penny sehen hingegen keinen Handlungsbedarf.

Klage bleibt weiterhin bestehen.

Da das System jedoch jederzeit wieder eingeführt werden könnte, hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen an seiner Klage gegen famila fest.