Die aktuelle Situation:
Die Außenstände im kommunalen Bereich werden auf ca. 13 Milliarden Euro (bundesweit, amtl. Statistik zum 31.12.2006) beziffert. Nicht berücksichtigt hierbei ist die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung und die Auswirkungen auf die Gewerbesteuereinnahmen, der Haupteinnahmequelle der Kommunen.
Für eine Kommune mit "nur" 275.000 Einwohnern bedeutet dies, dass rund 50 Millionen Euro monatlich nicht pünktlich zum Zahlungsziel bedient werden. Sicherlich sind hierin auch Landes- und Bundeszuweisungen enthalten, die aber den kleineren Teil der Außenstände darstellen. Der hierdurch entstehende wirtschaftliche Schaden ist immens.
Durch die Vielfalt kommunaler Forderungen (öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Natur) und die heterogene Kundenstruktur gestaltet sich das Creditmanagement dort etwas anders. Generell existieren in den Kommunen mehrere Produktstränge mit unterschiedlichen Erzeugnissen, das Portfolio enthält von Steuern über Bußgelder, Gebühren, Mieten, Pachten bis hin zu Verkaufserlösen ein abwechslungsreiches Betätigungsfeld.
Ähnlich sind die Kundengruppen zu betrachten. Das gesamte Spektrum der Bevölkerung:
Sozialhilfeempfänger und Millionäre, Freiberufler und Unternehmen aller Rechtsformen, ist hierin enthalten.
Die Anzahl an Bestandskunden ist sehr gering, Kenntnisse von den Kunden und deren Zahlungsverhalten besteht oft nicht. Zudem werden von den Bürgern mehrere Leistungen parallel und in verschiedenen Bereichen in Anspruch genommen. Das Ausfallrisiko ist selten kalkulier- oder steuerbar. Hinzu kommt oftmals der Leistungsanspruch der Bürger an die Kommune, unabhängig von sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen und bisher gemachten Zahlungserfahrungen oder bestehende Forderungen. In einigen wenigen Bereichen kann die Leistung verweigert, eingeschränkt oder von bestimmten Zahlungsvorgängen (Vorkasse, Abschlagzahlung) abhängig gemacht werden.
Zahlungsziele können im kommunalen Bereich auch nur in wenigen Fällen frei definiert werden. Die Masse der Forderungen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit Laufzeiten versehen, die teilweise 30 Tage betragen.
Bedingt durch die Besonderheiten einiger öffentlich-rechtlicher Forderungen (Beispiel Steuerforderungen oder Forderungen aus dem Sozialbereich) unterliegen diese einem ausdrücklichen Schutz.
Für die Kommunen bedeutet dies, dass für das Beitreibungs- Vollstreckungswesen eigenes Personal vorgehalten werden muss, da hierbei hoheitliches Handeln erfolgt, das nicht an Dritte nach Außen gegeben werden darf.









