Berlin, 3. September 2012 – Höhere Verzugszinsen, Zahlungsziele von maximal 60 Tagen für Unternehmen und 30 Tagen für die öffentliche Hand sowie eine Mindestpauschale von 40 Euro als Verzugsschaden – dies sind die Kernbestimmungen eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug vom Geschäftsverkehr“, das die Bundesregierung jetzt dem Parlament vorgelegt hat. Es soll spätestens ab März 2013 gelten.
Das Bundesjustizministerium plant eine umfassende Regulierung des vorgerichtlichen Inkassos durch Rechtsanwälte und Inkassounternehmen. Dabei steht vor allem die vom BDIU seit langem geforderte schärfere Aufsicht für Inkassodienstleister, eine umfassende Informationspflicht sowie die Deckelung der Inkassokosten im Mittelpunkt.
von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
Am 12.3.12 hat das BMJ einen Entwurf für ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ an die Bundesländer und betroffenen Verbände zur Anhörung versandt. Das Gesetz greift weit über den Titel hinaus in das gesamte moderne Forderungsmanagement ein und diskriminiert Rechtsanwälte wie Inkassounternehmen in gleicher Weise. Es ist geeignet, der deutschen Wirtschaft erhebliche Mittel zu entziehen und zulasten der ehrlichen Verbraucher zu Preissteigerungen zu führen. Dies gilt insbesondere im Bereich kleiner und mittlerer Forderungen.
Wie vom Verbraucherzentrale-Bundesverband kurz zuvor sehr ähnlich gefordert, hat die Bundesjustizministerin Anfang Dezember 2011 ein Eckpunktepapier für eine Inkasso-Gesetzesinitiative mit folgenden drei Eckpunkten vorgelegt…
Dass der Ruf der Inkassobranche nicht der beste ist, wird auch von Branchen-Insidern nicht bestritten. Meistens wird jedoch betont, dass nur einige wenige „schwarze Schafe“ und vor allem eine reißerische Berichterstattung in den Medien für das Bild der Branche verantwortlich seien.
Seit genau einem Jahr gilt die neue Rechtslage im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) und der damit verbundenen Möglichkeit, das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren auch durch Inkassounternehmen abwickeln zu lassen. Damit sind neue Möglichkeiten zur Reduzierung von Kosten im Verhältnis zur Anwaltsmandatierung oder Eigen-Maßnahmen entstanden.

